

Unsere Empfehlung 2025
für die Wohngebäudeversicherung

Für uns ist die Allgefahrendeckung ein besonders wichtiges Instrument. Sie versichert im Grunde alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Bei den meisten anderen Versicherungstarifen der Gesellschaften läuft es genau andersherum: Dort gibt es lange Listen, die genau aufführen, was nicht versichert ist. Konzept & Marketing kehrt diesen Ansatz um.
Leider stellen wir immer wieder fest, dass viele bestehende Wohngebäudeversicherungen große Lücken haben. Der sogenannte „Wert 1914“ wurde oft nicht korrekt berechnet, sodass Dein Eigenheim teilweise bis zu 50 % zu niedrig abgesichert sein kann. Bei einem Großschaden von 200.000 Euro würdest Du in diesem Fall nur 100.000 Euro erhalten.
Hast Du schon mal Deine aktuelle Wohngebäudeversicherungspolice genau unter die Lupe genommen und auf die Mindestwindstärke geachtet? Wahrscheinlich nicht. Die Praxis zeigt, dass es bei einem Sturmschaden sehr mühsam sein kann, die Versicherung davon zu überzeugen, dass an genau diesem Tag und zu dieser Uhrzeit die erforderliche Mindestwindstärke von 8 erreicht wurde – das ist in der Regel die Voraussetzung, damit ein Sturmschaden anerkannt wird. Für uns ist das sogar einer der häufigsten Gründe, warum sich Schadensbearbeitungen oft erheblich verzögern.
Auszug aus dem Versicherungsumfang
Auszug aus dem Versicherungsumfang
Wen das betrifft, ist eher selten, aber an diesem Beispiel sieht man die kundenfreundliche Einstellung des Versicherers.
Der Wechsel der Wohngebäudeversicherung ist ein ganz normaler Vorgang. Besonders beim Eigenheim kommt es jedoch ab und zu zu Schäden, bei denen der genaue Schadenszeitpunkt unklar ist. Tropft zum Beispiel Wasser aus der Leitung nur leicht, merkt man es vielleicht gar nicht – ein sogenannter Allmählichkeitsschaden, der schon seit Monaten bestehen kann. In solchen Fällen ist oft unklar, welcher Versicherer für den Schaden aufkommt. Die alte Versicherung hat wenig Interesse daran, einen Schaden eines Ex-Kunden zu übernehmen, während die neue Gesellschaft sagen kann: „Der Schadenszeitpunkt lag vor unserem Versicherungsbeginn.“
Hier ist der exakte Text aus den Vertragsbedingungen:
3. Ist zum Zeitpunkt einer Schadenmeldung unklar, ob ein Schaden während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die Zuständigkeit der bis dahin bestehenden Vorversicherung fällt, wird die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises der Zuständigkeit von K&M abgelehnt. Kann sich K&M nicht mit dem Vorversicherer einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, tritt der Versicherer dieses Vertrages im Rahmen des mit K&M vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung. Dabei leistet der Versicherer jedoch nicht mehr, als auch im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht worden wäre. Die Leistung wird unter der Voraussetzung erbracht, dass der Versicherungsnehmer und seine Repräsentanten* soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützen und ihre diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an den Versicherer, vertreten durch K&M, abtreten. Sollte sich im Rahmen der Geltendmachung der abgetretenen Ansprüche herausstellen, dass der Schaden tatsächlich nicht in die Zuständigkeit dieses Vertrages fiel und der Vorversicherer ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt zur Leistung verpflichtet war, kann K&M von dem Versicherungsnehmer die zu viel erbrachte Leistung zurückverlangen. Bleibt hingegen unklar, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, erbringt K&M auch eine sich gegenüber der Vorversicherung ergebende Mehrleistung, sofern nicht festgestellt werden kann, dass es zum Zeitpunkt des Abschlusses bei K&M noch keine nachweisbaren Anzeichen für einen bereits eingetretenen Schaden gab.
(Stand: November 2025)
Konzept & Marketing empfiehlt, sowohl dein Wohngebäude als auch deinen Hausrat bei ihnen zu versichern. Das gemeinsame Paket trägt den Namen Eigenheimversicherung und heißt All Safe Casa. Die Idee dahinter ist absolut sinnvoll. Es gibt immer wieder Situationen, in denen unklar ist, ob ein Schaden über die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung reguliert werden muss. Wenn beide Absicherungen bei einer Gesellschaft liegen, lässt sich dieses Problem einfach und schnell klären.
In der Wohngebäudeversicherung empfehlen wir dir grundsätzlich den Einbau einer Selbstbeteiligung. Kleinere Schäden solltest du ohnehin nicht melden. Häufen sich Schadenmeldungen, kann es nämlich vorkommen, dass die Versicherung den Vertrag kündigt oder dich dazu auffordert, selbst zu kündigen. Das ist keine Besonderheit einzelner Anbieter, sondern gängige Praxis am Markt. Es ist daher besser, kleine Schäden gar nicht erst einzureichen. Auch aus wirtschaftlicher Sicht macht das keinen Sinn.Durch eine Selbstbeteiligung übernimmst du kleine Schäden selbst und kannst deinen Beitrag gleichzeitig deutlich senken. Bei Konzept & Marketing gibt es im Tarif All Safe Casa 2.0 verschiedene Stufen der Selbstbeteiligung. In diesem Tarif sind Wohngebäude- und Hausratversicherung kombiniert, was für dich besonders praktisch ist.
