
Ja, für deinen E-Scooter brauchst du eine Haftpflichtversicherung und ein eigenes Versicherungskennzeichen, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.
Mit dem Kennzeichen zeigst du, dass dein Fahrzeug haftpflichtversichert ist.
Als Halter eines Kleinkraftrads – also z. B. eines Mofas, Mopeds, E-Scooters oder eines anderen motorisierten Fahrzeugs mit geringer Leistung – brauchst du keine Kfz-Zulassung und zahlst auch keine Kfz-Steuer. Du musst dein Fahrzeug also nicht bei der Zulassungsstelle an- oder abmelden.
Der Versicherungsschutz gilt immer für maximal ein Jahr und verlängert sich nicht automatisch. Der Versicherungsbeginn kann direkt zum Start der Saison am 1. März oder auch später im Jahr liegen.
Am 28. bzw. 29. Februar des Folgejahres endet die Versicherung automatisch – dein Kennzeichen verliert dann seine Gültigkeit. Zum Start des neuen Verkehrsjahres brauchst du ein neues Kennzeichen.
Diese Versicherung schützt dich, wenn dein E-Scooter, Pedelec oder Roller beschädigt oder gestohlen wird. Außerdem bist du abgesichert, falls du mit deinem Fahrzeug anderen einen Schaden zufügst (Haftpflichtversicherung).
Ganz einfach: Nach dem Abschluss der Versicherung wird dein Versicherungskennzeichen automatisch innerhalb weniger Tage an dich versendet. Du musst dich um nichts weiter kümmern.
Die Bayerische überzeugt durch unkomplizierte Abläufe, starke Leistungen und zuverlässigen Service. Ideal für alle, die mobil bleiben und sich gleichzeitig optimal absichern möchten.
Im Schadensfall kannst du die Vertrags- und Kontaktdaten des Service-Centers der Bayerischen jederzeit und überall auf deinem Smartphone in der Wallet-App abrufen. Die digitale Servicekarte bekommst du per E-Mail zusammen mit deinem Versicherungsschein.